Ein Case Manager bzw. eine Case Managerin
Der zugeteilte Case Manager oder die zugeteilte Case Managerin klärt nicht nur ab, ob die Zutrittskriterien für die Nutzung unserer Dienstleistungen erfüllt sind, sondern plant auch gemeinsam mit dem Klienten oder der Klientin die weiteren Schritte.
Laufend reagiert der Case Manager oder die Case Managerin auf Veränderungen und passt gemeinsam mit allen Beteiligten die Ziele und die Hilfsstrukturen der neuen Situation an. Im Interesse der betroffenen Person werden alle Schritte der Zusammenarbeit schriftlich festgehalten, manche davon unterzeichnet.
Die Zusammenarbeit wird dadurch für beide Seiten verbindlich. Wir sind gegenüber unseren Kostenträgern verpflichtet, über unsere Leistungen Rechenschaft abzulegen. Die Klientinnen und Klienten haben das Recht, ihre Akten einzusehen. Die Daten werden zehn Jahre nach Abschluss der Beratung vernichtet.
Unsere Mitarbeitenden unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen und Daten werden vertraulich behandelt und dürfen nur weitergegeben werden, falls der Klient oder die Klientin uns dazu ermächtigt.
Geschäftsstelle
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